Heute nun hatte ich mein Gespräch mit einem Vertreter der IHK Magdeburg. Anstelle des gewünschten Gesprächs mit dem Hauptgeschäftsführer der IHK Magdeburg war nur einer seiner Vasallen erschienen. Dem hab ich auch deutlich gemacht, daß ich weiterhin auf ein Gespräch mit dem Hauptgeschäftsführer bestehe und es als Beleidigung betrachte, daß er nur einen seiner Untergebenen vorbei geschickt hat. Der Typ der mich da besuchte sah übrigens aus, als hätte er schon unter Moltke am Krieg 1870/71 teilgenommen.
Der Fuzzi von der IHK Magdeburg meinte, ich müßte auch in Zukunft Beiträge bezahlen. Er bot mir aber an in einem Arbeitskreis für IT-Dienstleistungen mitzuarbeiten. Anscheinend hat er sich vorab nicht wirklich über meine Firma informiert, denn sonst wüßte er, daß ich Onlinemarketing mache und keien IT-Dienstleistungen erbringe. Das erinnert mich wieder an den alten Spruch: “Wenn ich mal nicht weiter weiß, gründ ich einen Arbeitskreis.”.
Er hat aber begriffen, daß ich ein Gespräch mit dem Hauptgeschäftsführer weiterhin fordere und leitet das auch weiter. Mal schauen ob der sich nun dazu mal meldet.
Ich selbst prüfe derzeit mehrere Wege, wie ich weiter verfahren werde.
1. Strafanzeige gegen die IHK Magdeburg wegen Betruges und räuberischer Erpressung.
2. Medienkampagne gegen die IHK Magdeburg um deren Image weiträumig zu schaden
3. Einreichung einer Petition an den Deutschen Bundestag zur Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der IHK
Für mich ist und bleibt die IHK eine moderne Form des Raubrittertums und steht damit auf einer Stufe mit der GEZ. Es wird also auch in Zukunft eines meiner obersten Anliegen sein die IHK mit allen möglichen Mitteln zu bekämpfen.
Ich denke mal, daß die Strafanzeige und die Petition die ersten von mir zu ergreifenden Maßnahmen sein werden. Es wird sicher ein langer Kampf gegen die IHK sein, aber er könnte durchaus erfolgreich sein.


Ich wünsch Dir dabei viel Erfolg, ich finde die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK auch vollkommen überholt.
Ich hab mich ähnlich gefühlt als ich nach Gründung meiner Firma erstmals Post mit einer Info über meine Mitgliedschaft sowie eine Zahlungsaufforderung erhielt. Gebracht hat es mir in all den Jahren nichts. Kontakte zur IHK verliefen stets im Sande, selbst als ich anbot, eine Art SEO-Klinik anzubieten, kam nichts dabei heraus. Stattdessen werden dort eher größere mittelständische Betriebe hofiert, selbst wenn sie über weniger Knowhow verfügen. Und dann die verkrusteten Strukturen…
Ohne Zwangsmitgliedschaft würde es der IHK gehen wie der SPD
Hallo Herr Maue,
wenn Ihnen eine Medienkampagne gelingen sollte, so wäre dieser Weg derzeit wahrscheinlich der vernüftigste.
Nur ist es vielfach leider (noch!) so: die angestellten Redakteure würden zu diesem Thema wohl fast immer gerne berichten! Nur die Presse-Eigner lassen dies vielfach leider (noch!) nicht zu, weil ihre Verbandelung mit den Zwangskammer-Funktionären und deren Lobbyisten aus der Politik derzeit noch zu eng ist. Das könnte sich in meinen Augen aber schon kurzfristig ändern, weil deren Zeitungen immer weniger Leute lesen werden, je länger man dort nur dummes Gelabere von IHK-Funktionären oder deren Lobbyisten zu lesen bekommt.
Im Jahre 1996 war es bekanntlich zunächst Helmut Plüschau aus Wedel bei Hamburg, welcher den Kampf gegen diese vollkommen überfüssige IHK-Zwangsmitgliedschaft bundesweit erst mal richtig in Gang brachte.
Und in der Zwischenzeit gibt es ja den BFFK e. V., welcher den Kampf für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft fortsetzt. (Siehe: http://www.bffk.de)
Und Herr Frank Lange, welcher auch dem Vorstand des BFFK angehört, betreibt dazu ein Forum, wo sich jeder Kammer-geschädigte Unternehmer zu Wort melden kann.
Dazu wurde kürzlich von Herrn Thomas Arends http://www.kammerzwangstopp.de ins Leben gerufen. Auch bei ihm kann sich jeder eintragen und Kommentare zum Kammerzwang hinterlassen.
Die Klage von des bayrischen Unternehmers Ulrich Britzelmair gegen die IHK Augsburg und gegen die Zwangsmitgliedschaft finden Sie mit folgendem Link bei seinem Rechtsanwalt im Internet.
Siehe: http://www.buergeranwalt.com/00-downloads/IHK-K…
Mit besten Grüßen nach Magdeburg
Heinrich Vetter, Meerbusch (AG Kammerboykott = http://www.kammerboykott.com)
Sehr geehrter Herr Maue!
Endlich, hat ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland den Mut sich gegen diesen Verein IHK aufzulehnen.
Ich spreche auch aus Erfahrung, natürlich negativ!
Natürlich gibt es viele ähnliche Vereine in Deutschland, die nur bestrebt sind, Selbständige und Bürger
Geld aus die Tasche zu ziehen!
Hut ab, wir brauchen noch mehr vom Schlag, Torsten Maue!
Gruß aus Berlin-Betonhausen
Da war doch noch was
Wer Gesteze kennt, ist zumindest nicht benachteiligt.
Auch wenn der nachfolgende Text vielleicht etwas dröge wird, beim lesen werden Sie feststellen, dass das IHKG nichtig ist.
Ich bin aber erst heute darauf gestoßen und werde Ihn noch in die Site ganz einbauen.
Auf gut Deutsch – es hat nicht mehr Wichtigkeit, als ein leeres Blatt Papier
14 GG
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Def.: Eigentum
“Vermögen ist grds. die Gesamtheit aller geldwerten Güter einer natürlichen oder juristischen Person, abzüglich der Verbindlichkeiten (§ 263 Rn.55). Beispielhaft aufgeführt sind: Eigentum, Besitz, dingliche Rechte, Forderungen?.” 19 GG (1) (Das sogenannte Zitiergebot)
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Entscheidung BVerfGE 2, 121ff vom 10.02.1953 -1 BvR 787/52 zum Aet 19 GG : “Allerdings ist in § 81 StPO das Grundrecht der persönlichen Freiheit – Art. 2 GG – nicht ausdrücklich bezeichnet, während nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ein Grundrecht, wenn es durch Gesetz eingeschränkt wird, unter Angabe des Artikels genannt werden muss. Dieses formelle Erfordernis des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, auf das sich die Beschwerdeführerin beruft, hat jedoch nach Sinn und Zweck der Bestimmung nur für die künftige Gesetzgebung Geltung (vgl. hierzu Bonner Kommentar zum GG, 1950, Anm. II 1 f ß zu Art. 19).”.
Verstöße gegen Art 19 II haben stets zur Folge, dass das von dem Eingriff betroffene Grundrecht verletzt wird, der Eingriff ist daher verfassungswidrig. Geht der Verstoß vom Gesetzgeber aus, ist das Gesetz grundsätzlich nichtig. “Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.”
“Dem nichtigen Akte gegenüber ist jedermann, Behörde wie Untertan befugt, ihn auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, ihn als rechtswidrig zu erkennen, und demgemäß als ungültig, unverbindlich zu behandeln.” Nun greift das IHKG mit den dem § 3 (Beiträge) definitiv in das Grundrecht Art 14 ein.
Somit ist hier eine Zitierpflicht zwingend notwendig, die im Wortlaut folgendermaßen lauten könnte:
“Art. 14 des Grundgesetzes (GG) wird nach Maßgabe des §3 eingeschränkt.”
Da das jedoch nicht erfolgte, ist das IHKG seit Anbeginn nichtig. Jeder Verstoß gegen das Zitiergebot führt zur unmittelbaren Nichtigkeit des Gesetzes.
Urteils des BverfG 14.02.1968, BverfGE 23, 98 [99] Zitat:
“Einmal gesetztes Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.”
Es soll daran erinnert werden, dass dieser Leitsatz entsprechend § 31 Abs. 1 BverfGG (?Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.?) bindend ist.
Der gerne gewählte Hinweis, es läge allenfalls eine Teilnichtigkeit vor, kann nicht durchgreifen.
Eine grundgesetzkonforme Auslegung ist unzulässig.
Laut Entscheidung des BVerfG – 1 BvL 149/52 – vom 11. Juni 1958 Zitat:
“Der Richter darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht durch “verfassungskonforme” Auslegung einen entgegengesetzten Sinn geben.”
Ich habe selbst mal vor dem Verwaltungsgericht geklagt, Grundlage war ein Urteil des EGH.
Trotzdem wurde die Klage abgewiesen. Allerdings habe ich (vor etlichen Jurastudenten) den Anwalt der Gegenseite fürchterlich auflaufen lassen, indem ich von ihm eine Darstellung der Gegenleistung der IHK für meine Beiträge eingefordert habe. Da kamen nämlich nur Allgemeinplätze, die ich genüßlich zerpflückt habe. Also- juristisch verloren, aber mentaler Sieger. Ich bin jetzt Freiberufler und diesen Quatsch los, wünsche euch aber trotzdem Erfolg.
Weitere Informationen und Gewerbtreibende mit Zivilcourage gibts auf:
http://www.kammerwatch.de
Die neueste Aktion ist die EU-Beschwerde:
http://www.kammerwatch.de/aktivitaeten/sponsore…
Weitere Informationen und Gewerbtreibende mit Zivilcourage gibts auf:
http://www.kammerwatch.de
Die neueste Aktion ist die EU-Beschwerde:
http://www.kammerwatch.de/aktivitaeten/sponsore…
Wie ist der Stand in deinem Kampf gegen die IHK Magdeburg?