Alle Jahre wieder – bereits zum zehnten Mal findet in Magdeburg der Christopher Street Day (CSD) statt, ein Umzug von Schwulen und Lesben. Der CSD findet in vielen Städten, nicht nur Deutschlands, statt. Alljährlich bitten die Veranstalter des CSD Magdeburg den Magdeburger OB Trümper darum die Schirmherrschaft für diese Veranstaltung zu übernehmen. Neunmal hat er bereits abgelehnt, dieses Jahr zum zehnten Mal. Bereits im letzten Jahr hat der Stadtrat zudem mehrheitlich abgelehnt die Regenbogenflagge, das Symbol des CSD, vor dem Rathaus zu hissen.

Beides hat jetzt mal wieder die volksstimme auf den Plan gerufen und so entstand ein Artikel daraus. Ich möchte an dieser Stelle mal meinen Blick auf die Thematik werfen. In meinem privaten Umfeld befinden sich auch mehrere Schwule und Lesben, sodaß ich persönlich da keine Berührungsängste habe.

Rosa Luxemburg prägte einst den Spruch “Freiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden”. OB Trümper nimmt sich die Freiheit raus die Anfrage zur Schirmherrschaft abzulehnen und der Stadtrat nimmt sich die Freiheit heraus einen Antrag zum Hissen der Regenbogenflage abzulehnen. Beides ist durch das Grundgesetz gedeckt und entspricht dem demokratischen Wesen unseres Staates. Wie ernst hätte man die Annahme der Schirmherrschaft denn wirklich nehmen können, wenn er sie zuvor neunmal abgelehnt hat? Beides, die Ablehnung der Schirmherrschaft wie auch die Ablehnung zum Hissen der Regenbogenflagge, stellen in meinen Augen keinen mangelnden Respekt gegenüber den Initiatoren des CSD bzw. den dort Mitwirkenden dar.

In anderen Städten wird wohl laut dem Volksstimme-Artikel anders verfahren. Okay, das mag so sein, ist aber kein ausreichender Grund, daß sich unsere Stadtoberen auch danach richten müssen. Die Kritiker von OB und Stadtrat sollten akzeptieren, daß auch jene ihre eigenen Meinungen haben dürfen und entsprechend handeln dürfen. Ich fände es traurig wenn der Stadtrat nun bei der nächsten Sitzung deshalb eine Entscheidung entgegen seinem eigenen Wunsch trifft, denn letztlich gilt auch hier: ein Abgeordneter ist nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet.