Gründungsberater – man kommt ins schwitzen
Ab und an macht auch #Zensursula etwas gutes - sie plant die Kürzung des Gründungszuschusses. Bevor ich mich näher dazu äußere, kurz ein paar Eckdaten zum Gründungszuschuß. Den Gründungszuschuß können ALG I-Empfänger beantragen, die noch für mindestens 90 Tage Anspruch auf ALG I haben. Der Gründungszuschuß kann für bis zu 15 Monate gewährt werden und wird in einer Höhe von ALG I + 300 Euro gezahlt. Die Grundförderung beträgt 9 Monate. Dann gibt es noch eine zweite Stufe, wo man nur noch 300 € [Weiterlesen]